Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter*innen in Niedersachsen ihre Sachkunde nachweisen. Diese Regelung betrifft alle, die erstmals einen Hund halten – unabhängig von Rasse oder Größe. Auch wenn du mit einem bereits vorhandenen Hund nach Niedersachsen ziehst, bist du verpflichtet, die Prüfung abzulegen. Der Hundeführerschein besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Während die Theorie bereits vor der Anschaffung eines Hundes erfolgreich absolviert werden muss, ist die Praxis innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung nachzuweisen.
Theoretische Prüfung – Dein Wissen zählt
Die Theorieprüfung wird in unserer Hundeschule abgelegt und umfasst 35 Multiple-Choice-Fragen aus folgenden Bereichen:
- Verhalten und Kommunikation von Hunden
- Erziehung und Trainingsmethoden
- Gesundheit und Pflege
- Rechtliche Vorschriften und Verantwortung
- Grundlagen der Hundehaltung
Die Prüfung dauert 45 Minuten und wird bei uns in der Pfotenoase am PC durchgeführt. Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Bescheinigung, die du bei der zuständigen Behörde einreichen kannst.